Unsere Ziele

Dafür setzen wir uns ein:

  • Die Reduktion von Bürokratie und Dokumentationsaufwand: Unsere wertvolle Arbeitszeit muss für die Behandlung der Patient*innen genutzt werden.
  • Eine Digitalisierung mit Augenmaß, umfangreicher Prüfung vor der Umsetzung und ohne Verhängung von Sanktionen: Der bisherige Umgang mit der Digitalisierung ist inakzeptabel.
  • Videositzungen als Ergänzung des Behandlungsangebotes – gegen Psychotherapie-Call-Center/Video-Center: Die Behandlung im persönlichen Kontakt in den Praxen muss Goldstandard bleiben.
  • Eine bedarfsgerechte und regional differenzierte Weiterentwicklung der Bedarfsplanung: In manchen Regionen ist die Versorgung trotz allergrößter Anstrengung der Kolleg*innen nicht zu stemmen.
  • Die Abgabe ärztlicher Sitze an Psychologische Psychotherapeut*innen auch bei unterschrittener Ärztequote: Die entsprechende Zusage der KV muss in den Zulassungsausschüssen konsequent umgesetzt werden, im Sinne der Versorgung.
  • Solide finanzierte und von der Profession entwickelte Konzepte der vernetzten Versorgung: Die Steuerung muss in den Händen der Psychotherapeut*innen bleiben, weitere Fremdsteuerungsideen aus der Politik müssen verhindert werden.
  • Eine praktikable und wirtschaftlich angemessene Umsetzung der Komplexversorgungsrichtlinie mit Unterstützung durch die KV und Behandlungskoordination auch durch anteilige Versorgungsaufträge: Nur mit guter Unterstützung und einer deutlichen Nachbesserung wird die Richtlinie eine Chance haben, flächendeckend umgesetzt zu werden.
  • Die organisatorische und finanzielle Förderung von Gruppenpsychotherapie-Angeboten: Die Gruppenpsychotherapie muss noch besser in der Versorgung ankommen.
  • Eine angemessene Vergütung der Koordinationsaufgaben der KJP: Der umfangreiche Einsatz muss honoriert werden.
  • Den Erhalt der sicheren Kontingente und Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung: Psychotherapie braucht einen sicheren Rahmen.
  • Ein unbürokratisches QS-Verfahren unter Berücksichtigung eines angemessenen Aufwands, der Erfordernisse des Datenschutzes und der Datensparsamkeit und des Schutzes der therapeutischen Beziehung: Das Verfahren muss einen nachgewiesenen Nutzen für Patient*innen und Psychotherapeut*innen haben und der tatsächlichen Verbesserung der Behandlungsqualität auf Basis der psychotherapeutischen Arbeitsweise dienen.
  • Eine Aufwandspauschale für bei der TSS gebuchte und nicht wahrgenommene Termine: Es darf nicht sein, dass die Psychotherapeut*innen den wirtschaftlichen Schaden tragen müssen, wenn Patient*innen Termine nicht wahrnehmen.
  • Eine kostendeckende Finanzierung der ambulanten Weiterbildung der zukünftigen Fachpsychotherapeut*innen: Nur mit einer ausreichenden Zahl an Weiterbildungsstellen kann die qualitativ hochwertige psychotherapeutische Versorgung auch in Zukunft gesichert werden.
  • Gegen Einmischungen der Krankenkassen in psychotherapeutische Behandlungen: Damit Psychotherapie wirken kann, muss der Behandlungsraum geschützt sein und bleiben.