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- eine politisch starke und mitgliederfreundliche Selbstverwaltung,
- das Erstzugangsrecht und die Indikationshoheit in den Händen der Psychotherapeut*innen,
- eine angemessene und mit anderen Facharztgruppen vergleichbare Vergütung,
- Verfahrensvielfalt in der Versorgung,
- die integrative Interessenvertretung der Psychotherapeut*innen aller Grundberufe und Verfahren,
- eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Fachgruppe und mit allen anderen Arztgruppen unter dem Motto Koordination, Kooperation und Vernetzung,
- den Erhalt der Freiberuflichkeit und der inhaltlichen Weisungsungebundenheit,
- die Vielfalt von Praxisstrukturen, von der Einzelpraxis bis zum inhabergeführten MVZ und
- konzeptionelle Weiterentwicklungen im Sinne der Versorgung.